WIR INFORMIEREN:
Förderung bis zu EUR 600,- pro Jahr möglich!
Die Bundesregierung fördert Handwerkerleistungen welche im Zusammenhang mit Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum stehen. Voraussetzung dafür ist, dass der Wohnraum für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Demnach können Privatpersonen für erbrachte Leistungen eines Handwerkers ein Ansuchen auf Förderung stellen. Die maximal förderbaren Kosten betragen EUR 3 000,- . Wenn Sie dementsprechende Rechnungen vorlegen, erstattet die Finanz 20 Prozent der Handwerkerkosten.
Konkret bedeutet das:
- es sind beispielsweise Arbeitsleistungen wie die Erneuerung von Wandanstrichen
- Restaurierung des Stiegenhauses oder
- Sanierung von Fassaden förderbar.
Es müssen jedoch die Arbeitsleistungen für diese Förderperiode bis spätestens 31.12.2017 erbracht und abgeschlossen werden. Diese steuerliche Maßnahme stellt jedenfalls einen Anreiz dar. Bedenken Sie, dass eine Antragstellung erst nach erfolgter Leistung möglich ist und zum Zeitpunkt der Antragstellung die Endrechnung bereit vorliegen muss.
Erfahren Sie mehr darüber unter > www.handwerkerbonus.gv.at oder > www.help.gv.at